Satzung des Gesangvereins Dattingen e.V.

 

Im Jahre 1862 wurde der Gesangverein Dattingen als Männerchor gegründet. Seit 1954 besteht der gemischte Chor.

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein nennt sich „Gesangverein Dattingen e.V.“                                                                                2.  Er hat seinen Sitz in Müllheim-Dattingen und ist beim Amtsgericht Freiburg Breisgau – Registergericht          eingetragen.                                                                                                                                                      3.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr                                                                                      

 

§2 Zweck und Aufgaben

1. Zweck des Vereins ist:                                                                                                                                         Den Chorgesang als kulturelle Gemeinschaftsaufgabe zu erhalten, zu fördern und in der Öffentlichkeit           darzustellen. Zur Erreichung seines Zieles hält er regelmäßig Chorproben ab, veranstaltet Konzerte und          stellt bei sich bietenden Gelegenheiten sein Singen in den Dienst der Öffentlichkeit.

2. Der Verein ist politisch und konfessionell nicht gebunden. Er bekennt sich zum Grundgesetz der              Bundesrepublik Deutschland.

3. Zur Zweckerfüllung ist die Zusammenarbeit mit Fachverbänden sowie entsprechenden Institutionen      und Persönlichkeiten anzustreben. Der Verein kann Mitglied bei Fachverbänden und anderen                         Institutionen werden. Er ist Mitglied im Untermarkgräfler Chorverband e.V. und durch diesen im                    Badischen Chorverband 1862 e.V. und dem Deutschen Chorverband e.V.

 

§3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts            „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des          Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.  Die Mitglieder erhalten keine           Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch                             unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Mitgliedschaft und Beiträge

1.     Der Verein hat:                                                                                                                                                 §  aktive Mitglieder (sh. § 4 Nr. )                                                                                                                       §  Fördermitglieder (sh. § 4 Nr. 3)                                                                                                                       §  Ehrenmitglieder (sh. § 4 Nr. 5)

2. Aktive Mitglieder können alle am Chorgesang interessierten Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Sie nehmen regelmäßig an den Chorproben teil und unterstützen den Verein durch aktive Teilnahme an den Veranstaltungen.

3. Fördermitglieder unterstützen die Aufgaben des Vereins durch ihren Jahresbeitrag. Nicht mehr aktiv singende Mitglieder werden auf Wunsch Fördermitglieder. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen will.

4. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Satzung des Vereins zu beachten und die Beschlüsse seiner Organe auszuführen. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Arbeit des Vereins fördern, seine Veranstaltungen unterstützen und Schädigungen seines Rufes und seines Vermögens verhindern und unterlassen.

5. Ehrenmitglied wird jede Person, die insgesamt 25 Jahre im Gesangverein Dattingen mitgesungen hat. Nach 50 Jahren wird dem fördernden Mitglied für seine Treue zum Chor mit einem Geschenk (Urkunde sowie Wein oder Blumenstrauß) gedankt. Durch Beschluss des Vorstandes können fördernde Mitglieder, die sich besondere Verdienste im Vereinsleben erworben haben, nach 50 Jahren zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand in der Mitgliederversammlung oder am Jahreskonzert. Langjährige Vorsitzende können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung, nach Ausscheiden aus dem Amt zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, oder Ausschluss. Ein Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende des Kalenderjahres.Verstößt ein Mitglied grob oder nachhaltig gegen diese Satzung oder andere Interessen des Vereins, kann es vom Vorstand mit schriftlicher Begründung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch in schriftlicher Form an die Mitgliederversammlung erhoben werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist dann endgültig.

7.Die Höhe der jährlichen Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und ist in der Beitragssatzung geregelt. Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftenverfahren eingezogen. Das Mitglied verpflichtet sich, ein entsprechendes SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt unter Angabe der Gläubiger-ID: DE69ZZZ00001082217, der Mandatsreferenz, sowie der internen Vereins-Mitgliedsnummer, jährlich zum 1. Oktober. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

 

§5 Organe des Vereins

Organe des Vereins                                                                                                                                               1.     Die Mitgliederversammlung                                                                                                                         2.     Der Vorstand

 

§6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder im Sinne des § 4 Nr. 1 dieser Satzung je eine Stimme. Vertretung durch ein anderes Mitglied oder eine andere Person ist nicht möglich.

2. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Geschäftsjahr vom Vorstand einzuberufen. Unter Angabe der Tagesordnung sind vom Vorsitzenden des Vorstandes die Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag per Post oder per E-Mail einzuladen. Eine Mitgliederversammlung ist zudem einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ¼ der Mitglieder das unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen.Bis eine Woche vor einer Versammlung kann jedes Mitglied einen schriftlich zu begründenden Antrag an die Mitgliederversammlung stellen. Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.

3.     Aufgaben der Mitgliederversammlung:                                                                                                          §  Entgegennahme der Jahresberichte, des Kassenberichts und des Kassenprüfberichts                                 §  Entlastung des gesamten Vorstandes                                                                                                          §  Wahl des Vorstands                                                                                                                                      §  Wahl der Kassenprüfer                                                                                                                                  §  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge                                                                                                           §  Beschlüsse über Anträge von Mitgliedern                                                                                                  §  Beschlüsse über Einsprüche gegen die Ablehnung von Mitglieds-anträgen und gegen den Ausschluss             von Mitgliedern                                                                                                                                             §  Genehmigung von Richtlinien für Ehrungen aller Art                                                                                  §  Entscheidung über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden                                                                          §  Entscheidung über den Widerruf einer Ehrenmitgliedschaft                                                                        §  Satzungsänderungen, Namensänderung                                                                                                        §  Zweckänderung, sowie Auflösung des Vereins                                                                                            §  Bestellung von Liquidatoren im Falle der Auflösung des Vereins.

4. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Bei einer Satzungsänderung sind ¾ der Stimmen der erschienenen Mitglieder notwendig. Beschlüsse über eine Satzungsänderung können nur gefasst werden, wenn mit der Einladung zur Mitgliederversammlung darauf hingewiesen wurde.

5. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch offene Stimmenabgabe. Auf Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung, ob geheim abgestimmt wird.

6.  Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstands. Für die Entlastung und die Wahl des Vorstands bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte.

7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden des Vorstands und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§7 Der Vorstand

1.     Der Vorstand besteht aus                                                                                                                             a.      dem Vorsitzenden                                                                                                                                         b.     dem stellvertretenden Vorsitzenden                                                                                                          c.      dem Schriftführer                                                                                                                                        d.     dem Kassenwart                                                                                                                                               e.      drei Beisitzern

2. Die Mitglieder des Vorstands werden von den aktiven Mitgliedern im Sinne des § 4 Nr. 2 dieser Satzung vorgeschlagen und von der Mitglieder-versammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

3. Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins; er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung  aus. Die Arbeit des Vorstandes regelt der Vorsitzende.

4.  Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

5.  Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

 

§9 Kassenführung und Kassenprüfung

1. Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Führung der Vereinskasse und für die Verwaltung des Vereinsvermögens verantwortlich.

2. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Wiederwahl ist zulässig.

 

§10 Haftungsbeschränkung

1. Für Schäden gleich welcher Art, die einem Mitglied bei der Benutzung von Vereinseinrichtungen, -gerätschaften oder -gegenständen oder infolge von Handlungen oder Anordnungen der Vereinsorgane (z.B. Vorstand) oder sonstiger im Auftrag des Vereins tätiger Personen entstehen, haftet der Verein nur, wenn ein Organmitglied (z.B. Vorstandsmitglied), ein Repräsentant oder eine sonstige Person, für die der Verein gesetzlich einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

2.  Im Falle einer Schädigung gemäß Absatz (1) haftet auch die handelnde oder sonst wie verantwortliche Person dem geschädigten Vereinsmitglied nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.  Schädigt ein Mitglied den Verein in Ausübung eines Vereinsamtes oder in Ausführung einer Tätigkeit im Auftrag oder wohlverstandenen Interesse des Vereins, so darf der Verein Schadensansprüche gegen das Mitglied nur geltend machen, wenn diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verein bei einem Mitglied Regress nimmt, weil der Verein von einem außenstehenden Dritten in Anspruch genommen worden ist.

4. Verlangt ein außenstehender Dritter von einem Mitglied Schadensersatz, so hat das Mitglied einen Freistellungsanspruch gegen den Verein, falls es die Schädigung in Ausübung eines Vereinsamtes oder in Ausführung einer Tätigkeit im Auftrag oder wohlverstandenen Interesse des Vereins herbeigeführt und hierbei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

5.  Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

 

§11 Zweckänderung oder Auflösung des Vereins

1. Eine Zweckänderung oder Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden und bedarf der Zustimmung von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

2. Im Falle der Auflösung des Vereins hat die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren zu bestellen.

3. Beschlüsse über eine Zweckänderung oder Auflösung des Vereins können nur gefasst werden, wenn mit der Einladung zur Mitgliederversammlung gesondert darauf hingewiesen wurde.

4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Evangelische Kirchengemeinde Britzingen-Dattingen zwecks Verwendung für den Evangelischen Kindergarten in Britzingen.

 

§12 Datenschutzbestimmungen

1. Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:

§  Name, Vorname, Anschrift;                                                                                                                           §  Geburtsdatum;                                                                                                                                                §  Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse);                                   §  Funktionen im Verein;                                                                                                                                  §  Zeitpunkt des Eintritts in den Verein;                                                                                                           §  Ehrungen.

Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.

2. Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert.

3. Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

4. Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten persönlichen Daten um Umfang des Erforderlichen an den Unterbadischen Chorverband, den Badischen Chorverband und den Deutschen Chorverband weitergeleitet.

5. Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. IM Übrigen werden die Daten der verstorbenen Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher auf-bewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

 

§13 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 1. Februar 2019 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft. Alle bisherigen Satzungen sind dadurch aufgehoben




    Der Gründungsnachweis

             des Gesangvereins Dattingen.

                                                   " Gr. Bezirkamt Müllheim den 19. Mai. 1862"

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Den beiden bisher bekannten Gründungsnachweisen sind folgende Auszüge zu entnehmen. Aus dem Tagebuch des damaligen Bürgermeisters Johann Fünfgeld, Urgroßvater von Ruth Belller;

<< Den 9. März 1862 fand die Einweihung des hiesigen neuen Gottesackers auf dem Kürble statt. Zuerst hielt Pfarrer Frank eine Rede in der Kirche, sodann begab man sich auf den alten Gottesacker, um von den da selbst Ruhenden in feierlicher Weise Abschied zu nehmen. Von da aus ging man in feierlichem Zuge unter dem Läuten der Glocke nach dem neuen  Gottesacker, wo selbst sich als Bürgermeister dem hiesigen Pfarrer den Schlüssel mit den Worten übergab: " Mögen die Seelen der Leiber, die auf diesem Gottesacker ihre Ruhestätte finden werden, eingehen in die Wohnungen des Friedens". Hierauf begab man sich auf denselben, wo alsdann nach einer rührenden Ansprache des geistlichen und nach Absingen eines Liedes vom hiesigen Gesangverein die eigentliche Einweihung stattfand.>>

Aus dem Heft 332.31 Gesangverein Britzingen sind folgende Angaben:    <<  Nachdem der im vorigen Sommer zu Dattingen   eingetretene neue Schullehrer Karl Friedrich Kalchschmidt einen Gesangverein da selbst gegründet und mit demselben einiges Aufsehen gemacht hatte, besonders auch damit, daß er am Ostermontag mit demselben nach Bottingen, dem Orte seiner vorigen Anstellung und Eichstetten zog, auch erst am Dienstag abends mit Versäumnis der Schule zurückkehrte, hatte man ihm als auch dem Unterlehrer Werner hier ( Britzingen), unter dessen Leitung sich hier ( Britzingen) bald nach dem oben genannten ebenfalls ein Singverein gebildet hatte, bedeutet, daß Schullehrer nur mit Gestattung ihrer Behörde solche Vereine leiten dürfen.>>


Der dritte Gründungsnachweis, Ende 2001 von Gerhard Imgraben, Bürgermeister und Ortsvorsteher i.R. im Gemeindearchiv in Brritzingen " ausgegraben", trägt folgenden Wortlaut:

"XXII8 Gr. Bezirksamt Müllheim den 19. Mai 1862"

   << Die Gründung des Gesangvereins in Dattingen: Nr. 5521. Der Gemeinderath in Dattingen wird benachrichtigt,                  daß gegen den Bestand des Gesangvereins nichts eingewendet wird. Von einer Änderung der Statuen oder der              Personen  der Vorstandsmitglieder ist Anzeige zu erstatten. >> 

Ob der 1862 gegründete Sing- oder Gesangverein bis zu den ersten protokolarischen Aufzeichnungen 1891 durchgehend Bestand hatte, lässt sch nicht belegen. Etwaige Nachweise können dem Brand des Dattinger Schulhauses 1891 vernichtet worden sein.

                                                     


Die Chronik -

        Der Gesangverein Dattingen im Wandel der Zeit.

                                                                                                                                                                                    

Gründung des Gesangvereins mit 19 Sängern. Friedrich Kaltenbach wurde erster Vorstand, Dirigent war   Heinrich Oberländer.

1891

Das  einjährige Bestehen wurde in würdiger Weise gefeiert. Die Generalversammlung beschloss das Singen bei Beerdigungen von Aktiv- und Passivmitgliedern und deren Ehefrauen.

1892

Erstes Konzert im Schulsaal. Eintrittspreise für den ersten Platz 80 Pfennig, für den zweiten Platz 50 Pfennig, Pfingstausflug nach Freiburg und Gundelfingen.

1893

Erfolgreich gesungene Couples waren wohl die Vorläufer einer langen und erfolgreichen Laienspieltradition in Dattingen

1894/95

Erste Auftritte in der " Fremde "; Beim 50-jährigen Vereinsjubiläum in Hügelheim und beim Jubiläumsfest in Auggen.

1896

Beginn regelmäßiger vereinsinterner Abendveranstaltungen. Auftritte bei Sängerfesten, Fahnenweihen und der Glockenweihe in Zunzingen.

1898

Der Gesangverein senkte mit Beschluss der Generalversammlung seinen Monatsbeitrag auf 10 Pfennig.

1899

Hauptlehrer J. Weckesser übernahm die musikalische Leitung

1901

Ausflüge u.a. an den Titisee und in die Schweiz

1902-1907

Erstmals eine Christbaumfeier mit Gabenverlosung und anschliessendem Tanz. Auf J. Weckesser folgt Hauptlehrer Paul Zimmermann als Dirigent.

1908

Hauptlehrer Kornmann übernahm das Dirigentenamt.

1913

Die Statuten wurden " der Zeit gemäß geändert" Der Gesangverein Dattingen trat dem                                " Untermarkgräfler Sängerverband" bei.

1920

Weinsammlung als Beitrag zur Anschaffung einer Vereinsfahne.

1924

Fahnenweihe mit Festumzug und mehrtägigem Fest. Kauf des ersten vereinseigenen Klaviers zum Preis von 500 Mark. Neubau des Dreschschopfes, der schon im Folgejahr zum " Konzertsaal " des Gesangvereins wurde und dies bis heute.

1925

Erste Auszeichnung aktiver Sänger für vollzähligen Besuch der Singproben.

1926

Hauptlehrer Bernhard Menzemer löste Hauptlehrer Haas als Dirigent ab.

1930

Mitwirkung beim Staatstrauerakt für die tödlich verunglückten Bergmänner des Kaliwerkes Buggingen. Anschaffung von Sängermützen.

1934-1938

Letzte Pfingstkonzertveranstaltung bis 1948.

1939

Der Militärgouverneur genehmigte für den 18. November 1947 die Wiedergründung des Gesangvereins. Hauptlehrer Arthur Jenny aus Britzingen übernahm das Dirigentenamt. Alfred Fünfgeld wurde Vorstand und Ernst Thommen Schriftführer. Die französischen Besatzer forderten von Hauptlehrer Menzemer die Herausgabe der Vereinsfahne des Gesangvereins. Frau Menzemer, die durch ihr Studium fliessend französisch sprach, lud die Militärs zu Kaffee und Kuchen ein und überzeugte sie davon, dass in Dattingen keine Fahne zu holen sei.

1947/ 48

Hans Sick übernahm das Amt des Vorsitzenden, Bernhard Menzemer dirigierte den Gesangverein.

1949/50

Hauptlehrer Hans Wesch aus Laufen übernahm die musikalische Leitung, Wilhelm Eckerlin löste 1952 Hans Sick als Vorstand ab.

1951/ 52

Erstes Pfingstkonzert als gemischter Chor.

1954

Hauptlehrer Helmut Schwitalla wurde Dirigent. Werner Sick war ab 1956 erster Vorstand.

1955- 1960

Hauptlehrer Kurt Keilhauer wurde Nachfolger von Dirigent Schwitalla.

1961

Klaus Kreiner übernahm als erster Nicht- Lehrer die musikalische Leitung des Gesangvereins. Kritiksingen des Untermarkgräfler Sängerbundes und ein " Bundesamtliches Wertungssingen" waren musikalische Höhepunkte.

1964-1969

Kurt Ziegler wurde erster Vorstand. Uraufführung des " Dattinger Sängerspruchs". Der Text stammte von Hans Sick, Dirigent Klaus Kreiner schrieb die Melodie dazu.

1970

50- jährige Fahnenweihe mit Festgottesdienst im Rahmen des Pfingstfestes.

1975

Anschaffung der ersten einheitlichen Bekleidung für die Chormitglieder

1976

Neuer Vorstand wurde Peter Frielingsdorf. Frau Ruth Beller übergab dem Gesangverein Dokumente, die zweifelsfrei belegen, dass 1862 in Dattingen ein Singkreis bestand. Im August wurde das 120- jährige Jubiläum gefeiert.

1982

Umbau des Gemeindesaales, die Chorproben fanden im Schützenhaus statt.

1984

Zahlreiche Aktivitäten der Chormitglieder im Rahmen der 800-Jahrfeier von Dattingen

1985

Schallplattenaufnahmen zusammen mit befreundeten Chören ( Chorgemeinschaft Britzingen, Gesangverein Niederweiler, Chorgemeinschaft Zienken)

1985/86

Im August Verleihung der Zelterplakette durch Landrat Dr. Emil Schill.

1988

Mit Ursula Stammer wurde erstmals eine Frau Vorsitzende des Vereins

1989

Klaus Kreiner wurde Ehrendirigent des Gesangvereins Dattingen. Gemeinsames Kirchenkonzert mit dem Kirchenchor aus Hülsenbusch ( bei Gummersbach ).

1990

Beginn einer Vereinsfreundschaft mit dem Kleinkoggenkoor aus Herhugoward in Holland.

1996

Konzertreise zu dem befreundeten Chor nach Holland. Restaurierung der Vereinsfahne zum Preis von ca. 2800 DM.

1999

Eine Ära ging zu Ende nach 36 jahren gemeinsamen kulturellen Wirkens trennten sich die Wege von Chorleiter Klaus Kreiner und dem Gesangverein Dattingen. Beata Veres -Nonnenmacher übernahm übergangsweise die musikalische Leitung.

2000

Für die musikalische Leitung konnte Bohdan Shved gewonnen werden. Als Inhaber zweier Staatsexamen als Chor- und Orchesterdirigent beschritt er in der Probenarbeit völlig neue Wege für den Chor. Positive Ergebnisse ließen nicht lange auf sich warten.

2001

Nach zwölfjähriger Dienstzeit in Britzingen und Dattingen verabschiedete sich im April Pfarrer Rudolf Kaltenbach.

Die Feier zum 140- jährigen Jubiläum wurde in das Pfingstfest integriert. Den Auftakt bildete am Samstag, den 18. Mai ein Festbankett. Die Patenvereine Männergesangverein Zunzingen und Chorgemeinschaft Britzingen sowie der Kleinkoggenkoor aus Holland überbrachten musikalische Glückwünsche.

Ursula Stammer und Peter Frielingsdorf wurden von Bürgermeister Hanspeter Sänger mit der Landesehrennadel für langjährige ehrenamtlcihe Tätigkeit ausgezeichnet.

Nach einem Frühschoppenkonzert mit der Markgräfler Blaskapelle am Sonntag gestalteten der Gemischte Chor Schweighof, Kleinkoggenkoor Holland,Kirchenchor Hülsenbusch und ein Kinderchor aus Dattingen einen musikalischen Nachmittag. Die Abendveranstaltung war wie immer das Jahreskonzert des Gesangvereins Dattingen mit anschließendem Mundart - Theaterstück der Laienspielgruppe. Der Festmontag begann mit einem Gottesdienst unter der Mitwirkung des Kleinkoggenkoors. Die Reblandmusikanten aus Britzingen unterhielten die Gäste im immer noch festlich geschmückten Dreschschopf. Den musikalischen Ausklang gestalteten der Gemischte Chor Seefelden, der Kleinkoggenkoor Holland und der Dattinger Kinderchor. Ein Wohlfühlfaktor für die vielen Gäste waren die festlich geschmückten Häuser des Dorfes. Die gesamte Einwohnerschaft brachte damit ihre Verbundenheit mit dem Gesangverein zum Ausdruck.


Krönender Abschluss des Jubiläumsjahr war am 8. Dezember ein Kirchenkonzet mit einem anspruchvollen Programm. Neben unserem Chor waren in die Gestaltung des Konzertes eingebunden: Der Kinderchor unter der Leitung von Marion Verhülsdonk - Dehnen, ein Querflötenensemble unter Winfried Maier- Ehrat, ein vereinseigenes Blockflötenduo ( Arnhild Ohr und Patricia Kibiger ), das Vokalensemble " Crescendo ", eine Bläsergruppe der Bergmannskapelle Buggingen, Lea Stuttard an der Harfe und Hermann Mehnert am Kontrabass, Pfarrvikar Arnold Glitsch - Hünnefeld bereicherte das Programm mit der Lesung von zwei zauberhaften Weihnachtsgeschichten.

2002

Gemeinsames Kirchenkonzert mit der Chorgemeinschaft Britzingen in der Britzinger Johnneskirche. Die Frau unseres Chorleiters, Verena Krause, begeisterte mit einem Sopransolo.

2004

Das Pfingstkonzert war gleichzeitig das Abschiedskonzert unseres Dirigenten Bohdan Shved. Der nahtlose Übergang zu seinem qualifzierten Nachfolger Sergej Ryskin erleichterte den Abschied ein klein wenig. Beide bewiesen bei dieser Gelegenheit eindrucksvoll ihr großes Können und ihre hervorragende Musikalität.

2005

Ein Wochenende mit unserem Chor war das Abschiedsgeschenk für den scheidenden Chorleiter Bohdan Shved. Bei einem gemeinsamen Abend Ende September wurde Bohdan mit einem persönlichen Geschenk jedes einzelnen Aktiven bedacht.

2006

Besuch eines Männerchores aus Braunschweig, initiiert durch unseren ehemaligen Sängerkollegen Klaus- Peter Fabian.

2008

Pfingstkonzert unter Mitwirkung eines Projekt - Kinderchores mit dem gemeinsam gesungenen Lied von Michael Jackson " We are the World".

2010

Zweitägiger Ausflug zu dem befreundeten Männerchor nach Braunschweig.

2011

Als Auftakt ins Jubiläumsjahr luden wir am Sonntag, 8. Januar um 11 Uhr zu einer Matinee ein. Veranstaltunsort war der renovierte Gewölbekeller des ehemaligen Weingutes Hans Eckerlin, heute im Besitz der Familie Rieber. Zahlreiche Bürger folgten der Einladung zu einem kleinen Chorkonzert, das von Elisabeth und Inessa, den Töchtern unsres Chorleiters, mit je einem Geigenstück bereichert wurde. Gesang und Musik, insbesondere aber auch die Räumlichkeit, fanden großen Anklang, was bei einem anschliessenden kleinen Umtrunk mit Selbstgebackenem unserer Sängerinnen mehrfach zum Ausdruck gebracht wurde.                                                                                                                                  Immer wiederkehrende Ereignisse in den Jahresabläufen des Gesangvereins sind Auftritte bei befreundeten Chören, das Singen in der Kirche am Erntedankfest, am Volkstrauertag, am Totensonntag und an Weihnachten. Die Bewirtung beim Kirchenfest in Britzingen, am Gutedeltag, bei " Fautz die Gärten" in Bad Krozingen und die Beteiligung am Vereinsschießen des Schützenvereins Dattingen gehören zu den gerne wahrgenommenen gesellschaftlichen Verpflichtungen des Chores.

Dem Verein gehören im Jubiläumsjahr 28 Sängerinnen und Sänger, 63 passive Mitglieder und 33 Ehrenmitglieder an.

Mit großer Freude sehen die Chormitglieder der Jubiläumsfeier entgegen, war man doch im vergangenen Jahrzehnt oft nicht sicher, dieses Ereignis als singende Gemeinschaft zu erleben.

Auch wenn Gesangvereine traditionsverbunden sind, darf dies nicht Stillstand bedeuten. In diesem Sinne wird sich der Gesangverein Dattingen weiterhin der Bewahrung und der Fortentwicklung des Chorgesangs, auch mit modernen Kompositionen, widmen.


2012


































             


Geschichte


Unser Dattinger Gesangverein ist 145 Jahre alt.


145 Jahre Gesangverein - das bedeutet, dass Menschen über diesen langen Zeitraum hinweg das Leben des Dorfes kulturell belebt und bereichert haben, das Volkslied gepflegt und neues Liedgut herein gebracht und bekannt gemacht haben.

Die drei Ursprungsnachweise des dattinger Gesangvereines lesen sich teilweise recht originell:

XXII 8 Gr. Bezirksamt Müllheim, den 19. Mai 1862:
Die Gründung des Gesangvereins dattingen, Nr. 5521. Der Gemeinderath in Dattingen wird benachrichtigt, dass gegen den Bestand des Gesangvereins nichts eingewendet wird. Von einer Änderung der Statuten oder der Personen der Vorstandsmitglieder ist Anzeige zu erstatten.
Untershrift gez. Sachs, Stempel Müllheim 19. Mai

Ob der 1862 gegründete Sing-oder Gesangverein bis zu den ersten protokolarischen Aufeichnungen 1891 durchgehend Bestand hatte, lässt sich nicht belegen. Etwaige Nachweise könnten beim Brand des Dattinger Schulhauses 1891 vernichtet worden sein.

Die erste Eintragung im Protokollbuch:  Geschehen Dattingen, den 7. Oktober 1891. Am Heutigen Tage stellten sich 20 Herren behufs einer Besprechnung " Die Gründung eines Gesangvereins" im Gasthaus zum "Adler" ein. Neunzehn Männer erklärten sich durch Unterschrift als Mitglieder des entstehenden Gesangvereins. Es wurde sofort zur Wahl eines ersten Vorstandes, eines Schriftführers und eines Rechners geschritten. Als erster Vorstand wurde Geminderat Friedrich Kaltenbach, als Schriftführer Dirigent Heinrich Oberländer und als Rechner Fritz Bürgelin gewählt. Dirigent Oberländer lehnt die Wahl zum Schriftfüherer ab, Ernst Fuchs nimmt das Amt nach einer zweiten Wahl an.

Am 29. Januar 1893 fand im Schulsaale,abends um 8 Uhr das erste Konzert des Vereins statt.

Seinen nachweislich ersten Auftritt in der "Fremde" hatte der Gesangverein beim 50-jährigen Vereinsjubiläum des Männergesangvereins Hügelheim am 25. Mai 1896. Im Juli dessselben Jahres nahm der Verein beim Jubiläumsfest des Gesangvereins Auggen teil.

Im Januar 19o1 übernimmt Hauptlehrer J. Weckesser die musikalische Leitung und steht dem Chor bei seinem Konzert am 10.Februar schon als Dirigent vor. Dirigent Weckesser wird im April 108 mit einem Geschenk im Wert von 25 Mark verabschiedet. Seine Nachfolge tritt Hauptlehrer Paul Zimmermann an. 1913 übernimmt Hauptlehrer Kornmann das Dirigentenamt. Er zählt wie Albert Ziegler, Karl Nussbaumer, Hermann Ziegler und Albert Fünfgeld zu den Opfern des ersten Weltkrieges, die der Gesangverein Dattingen zu beklagen hat. Ein Vereinsleben findet bis zum Ende des Krieges nicht statt.

1920 wurde eine Satzung des Vereins erstellt. 1921 tritt der Gesangverein dem " Untermarkgräfler  Sängerverband" bei.   

Am 27. Dezember 1924 bildete der einstimmige Beschluss in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Grundstein zur Anschaffung einer Fahne. Ein Festausschuss aus acht Sängern begann seine Arbeit mit dem Einholen verschiedener Angebote.

1925 am 12. Juli hatte unser Verein einen grossen Tag, die neu erworbene Fahne einzuweihen. Das letzte Fest in unserem Orte war in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts die Glockenweihe, seit der Zeit hat Dattingen nichts ähnliches gesehen und erlebt. Aus Nah und Fern waren die feriengäste herbeigeströmt, um unserem Verein eine Ehre zu beweisen oder um einmal an einem rechten Sommerfeste teilzunehmen, denn kein Fest der näheren Umgebung machte unser Festleitung Konkurrenz.  

Noch im Dezember 1925 kauft der Verein bei Herrn Nikolei in Müllheim sein erstes eigenes Klavier zum Preis von 500 Mark.

Durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche konnten 1938 nur 20 Singproben abgehalten werden. Das Pfingstkonzert musste ausfallen, wurde 1939 nachgeholt und war zugleich die letzte Konzertveranstaltung vor dem ausbrechenden Zweiten Weltkrieg.